by Constanze Haag » Thu 13. Aug 2015, 12:22
wenn ich es richtig verstanden habe möchtest du
- einen hund jetzt privat vermitteln
- die anderen hunde später über einen verein vermitteln
-den schutzvertrag eines vereins für diese hunde nutzen, um sie abzusichern
-selbst entscheiden, wo die hunde hingehen, da dein freund einen persönlichen bezug zu ihnen hat
-selbst die vermittlungsgebühr behalten, um damit die ausgaben, die ihr für die hunde hattet, wieder decken zu können
wir haben viel mit den veterinärbehörden zu tun, das ist heutzutage (eigentlich zum glück) so, wenn man hunde aus dem ausland einführt und vermittelt. daher ist es mir wichtig, dass wir von unserer seite noch mal klar auf die rechtlichen bestimmungen hinweisen.
wer hunde aus dem ausland einführt und/oder (wichtig ist auch das oder) vermittelt, bedarf der genehmigung durch die zuständige behörde (veterinäramt). innerhalb dieser genehmigung, die für einen verein erteilt wird, wird festgelegt, welche personen verantwortlich sind. für die einfuhr und/oder die vermittlung. in der regel sind hier zwei personen zu nennen, die in diese genehmigung schriftlich aufgenommen werden. diese personen müssen ihre sachkunde nachweisen. wer eine entsprechende berufsausbildung wie tierarzt, tierarzthelferin, tierpfleger o.ä. hat, bei dem wird die sachkunde in der regel einfach angenommen, die behörde fordert dann keinen weiteren nachweis darüber. wer keinen solchen beruf ausübt, muss seine sachkunde anders nachweisen. dies erfolgt entweder durch ein fachgespräch beim amtstierarzt oder aber durch das absolvieren eines entsprechenden seminars mit anschließender prüfung, bei der ein amtstierarzt zugegen sein muss. den nachweis des seminars muss dann aber wiederum beim eigenen, für einen zuständigen vetamt einreichen. dort wird dann entschieden, ob das seminar bzw die prüfung anerkannt werden. daher ist es gut, wenn man sich ein seminar rausgesucht hat, das für einen zuständige veterinäramt im vorfeld zu fragen, ob dieses seminar auch bei ihnen anerkannt wird. unser zuständiges veterinäramt befindet sich darmstadt-dieburg, da es dort aber keine angebote zum erwerb der sachkunde gab, haben anne und ich diese im kölner raum abgelegt und dies von darmstadt-dieburg anerkennen lassen.
wichtig ist, dass nur diese beiden eingetragenen personen (natürlich kann man auch mehr leute eintragen lassen, wenn diese die entsprechende sachkunde haben), die vermittlungen tätigen dürfen. das bedeutet, dass zwar pflegestellen in der regel vorgespräche führen dürfen, auch die interessenten beraten usw. auch vorkontrollen müssen nicht zwingend nur von den beiden verantwortlichen personen, sondern dürfen im auftrag des vereins auch von einer anderen person gemacht werden. aber die entscheidung, wo ein hund letztendlich hin geht, dürfen nur diese beiden personen treffen, natürlich sinnvollerweise auf basis der durch das gespräch mit der pflegestelle und bei der vk gewonnenen informationen. die beiden personen sind also verantwortlich und wenn zb drei tage nach der vermittlung der hund das kind der familie beißt, dann sind diese beiden personen diejenigen, die sich evtl äußern müssen, wieso sie den hund als passend erachtet haben und evtl, wenn man hier fahrlässig falsch vermittelt hat, kann man auch belangt werden. das kann der pflegestelle zb nicht passieren, es sei denn sie ist gleichzeitig auch eingetragene verantwortliche person.
nur die beiden verantwortlichen personen dürfen die vermittlungsveträge unterschreiben.
in der behördlichen genehmigung sind auflagen aufgeführt. diese können je nach veterinärmamt etwas varriieren. es gibt aber dinge, die sie immer beinhalten, diese sind auch wichtig zu wissen, wenn man heutzutage ausländische hunde vermitteln möchte.
es ist ein bestandsbuch zu führen. jeder hund, der eingeführt wird, muss darin aufgeführt sein. der aktuelle aufenthaltsort muss aufgeführt sein. wenn der hund vermittelt wird, muss die adresse der adoptanten eingetragen werden.
die höhe der vermittlunsgebühr muss dem veterinäramt gemeldet sein.
die pflegestellen, mit denen der verein zusammenarbeitet, müssen dem für den verein zuständigen veterinäramt gemeldet werden. in der regel meldet das für den verein zuständige vetamt diese information an das für die pflegestelle zuständige vetamt weiter. wenn wir also eine neue pflegestelle zb in hannover melden, dann gibt unser vetamt diese info nach hannover weiter. so hat das vetamt hannover die möglichkeit, sich das vielleicht einfach mal anzuschauen. bei einigen unserer pflegestellen hat sich deren vetamt gemeldet, nachdem wir sie in darmstadt gemeldet hatten. die haben sich dann die wohnung angeschaut, die eigenen hunde der ps angeschaut, teilweise auch den impfstatus nicht nur des pflegehundes sondern auch der privathunde überprüft oder teilweise sogar abgeklärt, ob die privathunde der pflegestelle denn auch bei der steuer gemeldet sind. kann alles passieren, ist halt ein transparentes system inzwischen. bei den meisten pflegestellen kam aber niemand, den meisten behörden reicht die transparenz, damit im falle eines falles schnell eingegriffen werden könnte (thema seuchen).
in der regel gibt es einen passus in der genehmigung, der aufführt, welche hunde nicht eingeführt werden dürfen. bestimmte rassen, bestimmte typen von hunden.
die hunde müssen über traces eingeführt werden. wenn privattransporte stattfinden, die ja nicht über traces gemeldet werden können, muss man sich mit der behörde in verbindung setzen und dies im einzelnen besprechen. ich habe die erfahrung gemacht, dass sich eine behörde, die einen kennt und weiß, wie man arbeitet, in diesen dingen durchaus kooperativ zeigt, solange sie merken, dass man transparent bleibt und sie immer alles nachvollziehen können.
in den meisten genehmigungen ist verschriftlicht, von wo die hunde kommen. bei uns ist es so, dass die hunde generell aus dem tierheim in mc zu kommen haben. ausnahmen bedürfen immer einer absprache mit der behörde. das ist nicht in allen genehmigungen so festgelegt wie bei uns, aber bei den meisten.
es gibt noch viele andere kleinigkeiten, die jedoch oft variieren, die großen wichtigen punkte, die ich aufgeführt haben, dürften sich aber decken.
schwierigkeiten sehe ich daher bei deinen wünschen in dem punkt der verantwortlichkeit für die vermittlung. auch das mit der vermittlungsgebühr sehe ich kritisch. über den hundebestand ist buch zu führen, über die vermittlungen ist buch zu führen und über die einnahmen aus den vermittlungen auch. und das sollte sich schon decken. ein verein darf also nicht die zahlung einer vermittlungsgebühr an eine privatperson veranlassen. kein problem wäre es wiederum, dass die vermittlungsgebühr an den verein geht und der verein gegen vorlage der belege die vorher getätigten ausgaben an dich als privatperson zurück zahlt.
ich kenne jetzt das genehmigungsschreiben der karpatenstreuner nicht, aber da die basics, die ich aufgezählt habe, werden auch dort gelten. wenn ihr euch trefft, werden diese punkte sicher auch thema sein.
du schreibst, dass ein eigenes projekt zu viel verantwortung bedeuten würde. die einfuhr und die vermittlung von hunden aus dem ausland, egal ob zwei, zwanzig oder zweihundert oder mehr im jahr, bringt diese verantwortung mit sich, das stimmt. ich kann verstehen, wenn man diese nicht tragen will, denn es ist auch ein hoher zeitlicher aufwand damit verbunden. zu den anfangszeiten von bp hätte ich mir nicht träumen lassen, wie viele stunden ich einmal mit kommunikation mit behörden verbringen werde. ich denke aber, es geht nicht beides. man kann meiner meinung nach nicht einerseits die verantwortung für die hunde, deren verbleib und auch das finanzielle in der hand behalten, andererseits die verantwortung dafür aber nicht tragen wollen. wenn man die verantwortung und die rechtlichen komponenten gerne an einen verein abgeben möchte, ist das völlig ok. aber dann sollte man sich einen verein suchen, dem man vertraut, entsprechende gespräche führen und den rest dann auch in die hände dieses vereins legen. oder aber, man möchte es eben selbst machen, auch das kann ich gut verstehen, sollte dann aber auch b sagen und die verantwortlichkeiten tragen.
ich hoffe, ihr findet für die hunde eine gute lösung und natürlich letztendlich für jeden ein passendes zuhause. ich kann nur immer wieder unbedingt dazu raten, die rechtlichen bestimmungen alle einzuhalten, mit offenen karten zu spielen und die behörden von vorneherein mit ins boot zu nehmen. alles andere kann zum einen sehr teuer werden und zum anderen kann es im worst case auch mal passieren, dass hunde beschlagnahmt werden.
Liebe Grüße von Conny mit dem Hundevolk Ida, Tanika, Luna, mit den Samtpfoten Tau, Koks, Möbius und Leni
(und mit Pauline, Fussel, Sol, dem sprechenden Hut, Burgfräulein Bö, Jule, Taimi und Taiba, die eine wundervolle Spur in unseren Herzen hinterlassen haben)