Wichtig: was kann man tun???

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Re: Wichtig: was kann man tun???

Postby Angelice » Fri 23. Oct 2015, 19:42

24.09.2015
Der Stadtrat hat einstimmig, 19 von 20 Stimmen, für den Vertrag abgestimmt. Somit hat Familie Trautmann jetzt einen Vertrag für 1 Jahr. Claudiu Dumitriu hat heftig über Tage verhandelt ohne ihn wäre dies alles gar nicht möglich gewesen.

VERTRAG ZWISCHEN PRO ANIMALS TINA UND DER STADT SUCEAVA

STADT SUCEAVA

DIREKTION ÖKOLOGISIERUNG
Dienst für Ökologisierung und Management der Straßenhunde (DÖMS)
Nr. vom

VERTRAG ZUR ASSOZIIERUNG (ZUSAMMENSCHLIESSEN)
BETREFFEND DIE ABWICKLUNG DER TÄTIGKEITEN IM TIERHEIM DER STADT SUCEAVA

Vorliegendes Protokoll wird zwischen den nachstehenden Parteien abgeschlossen:

1. DIE STADT SUCEAVA, mit Sitz: B-dul 1 Mai Nr. 5A, cod poştal (PLZ) 720224, C.F. (Steuernummer): 4244792, vertreten von dem Bürgermeister Ion Lungu, entsprechend der Bestimmungen der Art. 62, Abs. 1 des Gesetzes der öffentlichen Verwaltung Nr. 215/2001, wiederveröffentlicht, ermächtigt die Interessen der Gebietskörperschaft zu vertreten, als Partner, einerseits
und
2. DER VEREIN PROANIMALS TINA mit Sitz im Kreis Suceava, Mihai Viteazul Str. 13, Stiege B, 1. Stock , Whg.2, C.F. (Steuernummer) 32744548, rechtmäßig vertreten von dem Vorsitzenden Ralf Trautmann, als Partner, andererseits.

Art. 1. VERTRAGSGEGENSTAND
Vertragsgegenstand ist die Entfaltung der Tätigkeiten im Tierheim für Streunerhunde der Stadt Suceava, nämlich: schrittweise Reduzierung der Anzahl der Hunde bis auf ein Maximum von 500 Hunden am 31. März 2016, Erhalten einer Höchstzahl von 500 Hunden nach dem 31. März 2016 und während der gesamten Vertragslaufzeit, Füttern und Sichern der Nahrung, Behandeln, Kastrieren, Parasitenentfernung, Rabiesimpfung (Tollwutimpfung), Identifizierung, Kennzeichnung mit Mikrochips, Vermittlung, Zurückforderung und Euthanasie der unheilbar kranken Hunde.

Art. 2. VERTRAGSDAUER

Der Vertrag wird für eine Dauer von 1 Jahr abgeschlossen, ab dem Tag der Unterzeichnung, mit der Möglichkeit der Verlängerung durch Abschließen einer Zusatzurkunde (Nachvereinbarung) entsprechend dem Gesetz.

Art. 3. LAGE UND ORGANISIERUNG DES TIERHEIMS
Das Tierheim für Streunerhunde ist in der Energeticianului Straße, ohne Nummer gelegen.

Art. 4. VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN

4.1 Verpflichtungen des Vereins PROANIMALS TINA:

4.1.1 Sichert das Budget für die Bezahlung des eigenen im Heim tätigen Personal;
4.1.2 Sichert durch freipraktizierende Tierärzte sanitär-tierärztliche Dienste: Behandlung, Parasitenentfernung, Kennzeichnung (durch Mikrochips) und Kastrierung der Straßenhunde aus dem Tierheim, eingefangen am Gebiet der Stadt Suceava Straßenhunde;
4.1.3 trägt zur Sicherung des fehlenden restlichen Futters bei, zusätzlich zum Futter gesichert vom Bürgermeisteramt Suceava;
4.1.4 stellt die Notwendigkeit von Reparaturen und Bauarbeiten im Tierheim fest und erstellt einen Maßnahmenplan zu der Durchführung dieser Arbeiten;
4.1.5 Trägt mit Arbeitskräften und je nach Möglichkeit mit den erforderlichen Baumaterialien zur Reparatur und zum Wiederaufbau des Tierheims bei (Zwinger, Reparatur der Einfriedungen, Trennplatten zwischen den Zwingern und Einpferchungen, Dachreparaturen usw.);
4.1.6 Einrichten eines Kühlraums/Gefrierraums;
4.1.7 Sichert die Vermittlung nach Deutschland von mindestens 600 Hunden/Vertragsjahr;
4.1.8 Sichert Beratung betreffend die Kastrierungsaktionen für eine größtmögliche Anzahl von Hunden in der Stadt Suceava;
4.1.9 Erstellt die Graphikschablonen für die Plakate/Meldungen betreffend die Kastrierungs- und Rückerstattungskampagnen in Suceava, mindestens viermal jährlich;
4.1.10 Übernimmt die Kosten der Materialien erforderlich für die Hygiene der angestellten Mitarbeiter des Vereins;
4.1.11 Sichert die Betäubungsmittel und das ärztliche Personal für das Einfangen der aggressiven Hunde und/oder der Hunde an unzugänglichen Orten aufgrund der Forderungen seitens des Bürgermeisteramts Suceava, wenigstens zweimal wöchentlich;
4.1.12 Sichert die Rabiesimpfung (Tollwutimpfung) der angestellten Mitarbeiter der tierärztlichen Praxis und des Vereins.

4.2 Verpflichtungen der STADT SUCEAVA

4.2.1 Sichert einen Haushalt/ein Budget für etwa 6.000 Kg Trockenfutter/Monat für die Hunde im Tierheim;
4.2.2 Sichert das erforderliche Budget für die Verbesserungs- und Einrichtungsarbeiten am Tierheim;
4.2.3 Sichert die Bezahlung der Nebenkosten (Wasser, Strom usw.);
4.2.4 Sichert das erforderliche Budget für die sanitär-tierärztlichen Materialien, Substanzen und Medikamente im Wert von höchstens 12.000,- Lei monatlich;
4.2.5 Übernimmt die Kosten für die Neutralisierung der Leichen durch Abschließen eines Vertrags mit einer Fachfirma;
4.2.6 Sichert die Bewachung des Tierheims durch eine Fachfirma;
4.2.7 Sichert die vollständige Einfriedung des Tierheims;
4.2.8 Trägt zur Anschaffung des Holzes erforderlich für das Zubereiten der Nahrung und für die Heizung im Tierheim mit einem Jahresbudget von etwa 10.000,- Lei bei;
4.2.9 Sichert die dreimonatigen Aktionen zur Desinfizierung und Schädlingsentfernung im Tierheim durch zugelassenene Firmen, entsprechend der gültigen sanitär-veterinären/tierärztlichen Gesetzgebung,
4.2.10 Sichert gemeinsam mit der Sanitär-veterinären/tierärztlichen Direktion (DSV) die verpflichtende Rabiesimpfung (Tollwutimpfung) der Hunde im Tierheim;
4.2.11 Sichert die Tollwutimpfung der Mitarbeiter der Direktion für Ökologisierung die im Tierheim arbeiten;
4.2.12 Sichert tägliche Öffnungszeiten, montags bis freitags von 10 bis 14 Uhr für Öffentlichkeitsarbeit/für das Publikum.
4.2.13 Sichert die Entsorgung der tierischen Abfälle und die Reinigung im Tierheim.

Art. 4.3 Gemeinsame Verpflichtungen der STADT SUCEAVA und des Vereins PROANIMALS-TINA

4.3.1 Gemeinsam mit dem Bürgermeisteramt Suceava das Verringern der Anzahl der Hunde im Tierheim auf höchstens 500 (einschließlich jener die im öffentlichen Raum eingefangen werden) bis zum 31.03.2016, und konstantes Erhalten einer Höchstanzahl von 500 Hunden nach dem 31.03.2016 und während der gesamten Vertragslaufzeit, durch:

a)- Fördern der Vermittlung/Adoption von Tieren im Land entsprechend Dringlichkeitsverordnung der Regierung (OUG) Nr.155/2001 betreffend die Bewilligung des Programms zum Management der Streunerhunde, geändert und ergänzt durch Gesetz Nr. 258/2013:
- Verantwortlich – das Bürgermeisteramt Suceava,
- Termin – ständig, während der gesamten Vertragslaufzeit

b)- Vermittlung/Adoption von Tieren im Ausland entsprechend Dringlichkeitsverordnung der Regierung (OUG) Nr.155/2001 betreffend die Bewilligung des Programms zum Management der Streunerhunde, geändert und ergänzt durch Gesetz Nr. 258/2013, nur nach Informieren des Bürgermeisteramts Suceava:
- Verantwortlich - der Verein PROANIMALS TINA,
- Termin – ständig, während der gesamten Vertragslaufzeit
- Anzahl - mindestens 600 Hunde/Vertragsjahr.

c)- Euthanasie der an unheilbaren Krankheiten leidenden Hunde:
- Verantwortlich – der Verein PROANIMALS TINA,
- Termin – ständig, während der gesamten Vertragslaufzeit
- Anzahl - alle Hunde in diesen Kategorien
Bemerkung: die an unheilbaren Krankheiten leidenden Hunde werden von den Tierärzten des Vereins Proanimals Tina selektiert.

4.3.2 Nach dem 31.03.2016 kann die Anzahl der Hunde im Tierheim nicht 500 überschreiten.
Bemerkung: Wenn aus sachlichen Gründen oder wegen höherer Gewalt der Termin für die Reduzierung der Anzahl der Hunde auf 500, nämlich der 31.03.2016 nicht eigehalten werden kann, können die Parteien einvernehmlich eine neuen Termin bestimmen.

4.3.3 Monatlich werden alle zur Reduzierung und konstanten Erhaltung der Anzahl der Hunde im Tierheim durchgeführten Tätigkeiten aufgezeichnet.

4.3.4 Die Parteien verpflichten sich keine Tätigkeiten anzuregen oder zu provozieren (Proteste, verleumderische Interventionen in den Medien, sozialen Netzwerken usw.) welche die Umsetzung der Ziele zur Reduzierung und zum konstanten Erhalten der Anzahl der Tiere im Tierheim behindern.

Art. 5. VERANTWORTUNG DER PARTEIEN

5.1. Während der Vertragslaufzeit ist keine der Parteien berechtigt Tätigkeiten oder Handlungen anzuregen oder zu unternehmen die, ohne die schriftliche Einwilligung der anderen Partei Verpflichtungen für diese bewirkt.

5.2. Die Parteien sind nicht gehalten Entschädigungen zu zahlen wenn die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen durch Eintreten höherer Gewalt oder zufälliger Ereignisse verursacht wurde.

Art. 6. BENACHRICHTIGUNGEN

6.1 Jede Partei verpflichtet sich die anderen schriftlich über jede Probleme aufgetreten in der Abwicklung des Programms zu informieren, spätestens 48 Stunden nach der Kenntnisnahme dieser Probleme durch die informierende Partei.

6.2 Die auf diese Weise benachrichtigte Partei ist gehalten binnen 24 Stunden schriftlich zu antworten, oder der Lösung des Problems stattzugeben.

Art. 7. VERTRAGSÄNDERUNG

Der Vertrag kann durch schriftliches Abkommen der Parteien, durch eine Zusatzurkunde (Nachtragsvereinbarung) entsprechend dem Gesetz geändert werden.

Art. 8. AUFHÖREN DES VERTRAGS

8.1 Der Vertrag hört auf:
a) bei Ablauf der Vertragslaufzeit;
b) durch Abkommen der Parteien;
c) durch Kündigung wegen der Nichteinhaltung der Verpflichtungen der Parteien, entsprechend Art.4.1, 4.2 und 4.3.1 a), b), c) und 4.3.4 dieses Vertrags.

8.2 Die Partei die auf einen der Gründe für des Aufhören dieses Vertrags Bezug nimmt, wird die andere Partei wenigstens 24 Stunden vor dem Datum des Wirksam werdens des Aufhörens benachrichtigen.

Art. 9. Höhere Gewalt und zufällige Ereignisse
9.1. Höhere Gewalt ist jedes unvorhergesehene und unabwendbare Ereignis eingetreten nach Abschließen des Vertrags, das dessen Durchführung als Ganzes oder teilweise verhindert. Höhere Gewalt befreit die sich darauf beziehende Partei von Haftung.
9.2. Die sich auf höhere Gewalt berufende Partei wird die andere Partei binnen 24 Stunden nach Eintreten des Ereignisses benachrichtigen und unverzüglich alle möglichen Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen ergreifen.
9.3. Das zufällige Ereignis befreit von Zivilhaftung wenn die das gefährliche Ereignis verursachende Handlung oder Abwesenheit dieser mit einer Kraft außer Kenntnis und Willen jener Partei konvergent wirkt, wobei das Eintreten dieser unvorhersehbaren Kraft ein von der Partei nicht konzipiertes und nicht verfolgtes Ergebnis verursacht hat.

Art. 10. STREITIGKEITEN

Jede zwischen den Parteien aufgetretene Streitigkeit betreffend die Auslegung oder Durchführung des Vertrags wird von den Parteien auf freundschaftlichem Wege beigelegt.

Sollte kein Ergebnis erzielt werden, wenden sich die Parteien an das zuständige Gericht aus Rumänien.

Art. 11. ANWENDBARES GESETZ

Anwendbar ist das rumänische Gesetz.

Vorliegender Vertrag wird in zwei Exemplaren (Ausfertigungen) abgeschlossen, je eines für jede Partei.

Stadt Suceava
Bürgermeister, Proanimals Tina Verein
Ion Lungu Vorsitzender
Ralf Trautmann
Vizebürgermeister,
Lucian Harşovchi

Vizebürgermeister,
Ovidiu Doroftei

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Re: Wichtig: was kann man tun???

Postby Valentine » Fri 23. Oct 2015, 20:33

Leider wurde trotz des Vertrages die Euthanasie angeordnet - bisher gab es auch noch keine Stellungnahme seitens des Bürgermeisters gegenüber dem Ehepaar Trautmann, die notfalls gerichtlich gegen die Stadt vorgehen wollen.

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Re: Wichtig: was kann man tun???

Postby Valentine » Fri 23. Oct 2015, 20:38

Hm, ich wusste zwar, dass Eugenia Ies wieder in Suceava ist, aber mir war nicht bewusst, dass sie dort den Verein unter dem Namen Bruno Pet weiterführt:

https://www.facebook.com/www.brunopet.ro?fref=ts

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Re: Wichtig: was kann man tun???

Postby Dany » Fri 23. Oct 2015, 20:55

Da hat man wohl auf Seiten des zweiten Bürgermeisters den 31.03.2016 sehr großzügig ausgelegt und mal eben um ein halbes Jahr vorverlegt...und das sind EU Mitgliedsstaaten...das Papier nicht wert, auf das es geschrieben wurde. Vielleicht reden sie sich ja damit raus, dass der Vertrag mit dem ersten Bürgermeister geschlossen wurde, obwohl die Thematik Tierheim in die Verantwortung des zweiten Bürgermeisters fällt. Mir fällt dazu eigentlich nichts mehr ein und die EU sagt immer nur, da kann sie sich nicht einmischen und schiebt die Millionen rüber...für was eigentlich...ein Land, wo die Führung aus Banditen besteht.
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Re: Wichtig: was kann man tun???

Postby Angelice » Fri 23. Oct 2015, 22:09

Ich bin bei FB in der Gruppe von Trautmanns's und verfolge was in Suceava passiert seitdem Ira von dort bei mir ist. Von der Euthanasie war nach Vertragsabschluss nicht mehr die Sprache... Es sind mittlerweile ca. 900 Hunde. Viele konnten ausreisen, einige sind dort gestorben aufgrund Krankheit, Alter etc.
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Re: Wichtig: was kann man tun???

Postby Valentine » Fri 23. Oct 2015, 22:34

Für diejenigen, die auf facebook zugreifen können - hier ist ein Bericht von Elena Cardas, Tierschützerin aus Botosani, die heute im public shelter in Suceava war und über die aktuelle Lage schreibt, außerdem ca. 100 Fotos gemacht hat.

In der Kurzfassung: ein ganz großes Problem dort aktuell sind die vielen Welpen, die von den Hundefängern gebracht werden, sie haben so gut wie keine Überlebenschance, da es im PS Parvo gibt und die Welpen bei den ersten Krankheitsanzeichen euthanisiert werden, da es keine Impfungen und Medikamente gibt.

Es gibt 2 Gebäude, das alte und das neue - das alte soll Ende März 2016 abgerissen werden, bis dahin muss die Anzahl der Hunde auf 500 reduziert sein. Wenn es also nicht gelingt, die aktuelle Anzahl von 900 bis 1000 Hunden entsprechend zu verringern, wird es zum 'worst case', d.h. Euthanasie kommen.

Nach Einschätzung von Elena Cardas geht es den Hunden aktuell gut, sie bekommen genug Futter, viele sind kastriert und sie machten einen zufriedenen Eindruck.

Hier der link zu ihrem Bericht:

https://www.facebook.com/cardas.elena/media_set?set=a.936873266383338.1073744094.100001820208966&type=3

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Re: Wichtig: was kann man tun???

Postby Dany » Fri 23. Oct 2015, 22:48

Ich kann den Link leider nicht öffnen...das mit dem 31.03. steht ja so auch im Vertrag. Heißt das denn nun, dass jetzt keine Euthanasie geplant ist und die Meldung bei Map of Hope eine Fehlinfo ist?
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Re: Wichtig: was kann man tun???

Postby Valentine » Fri 23. Oct 2015, 22:58

Versuch mal bei fb über die Suchfunktion 'Elena Cardas' ... auf ihrer Seite sind viele Informationen über Suceava ... und der Bericht, den ich erwähnt habe.

Wenn ich es richtig verstehe, hält man sich momentan an den Vertrag, es werden 'nur' kranke Hunde euthanasiert. Ob das allerdings tatsächlich so ist oder der Tierarzt das nur gesagt hat, um Ruhe zu haben, weiß niemand so genau ... Allerdings scheint es nicht so zu sein, dass in der nächsten Zeit Massentötungen geplant sind. Ich habe das Gefühl, dass sie Angst vor zu viel Öffentlichkeit haben.

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Re: Wichtig: was kann man tun???

Postby Kaia » Fri 23. Oct 2015, 23:10

Mh, wie so oft, kommen getröpfelte Infos... Und welche davon nun wirklich stimmen, weiß keiner so wirklich genau.
Es bleibt wohl nur das Abwarten und schriftlich agieren, sobald man Petitionen unterschrieben kann.
Kaia, Hopi & Yari & dem total süßen Patenhund Addario http://www.freundeskreis-bp.de/detail.php?id=4352&futter=ja
Friedrich & Dojan immer bei uns.

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln,
aber vieles herausstreicheln...
Astrid Lindgren
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Re: Wichtig: was kann man tun???

Postby Angelice » Sat 24. Oct 2015, 08:20

Sie halten sich bislang an den Vertrag. Familie Trautmann ist auch immer wieder mal Vorort.
Sie sind auch dran und suchen nach einem neuen geeigneten Grundstück
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Re: Wichtig: was kann man tun???

Postby Charlotte_Egger » Sat 24. Oct 2015, 09:02

Claudiu Dimitriu ist ein wunderbarer Mensch! Wie er das alles aushält, ist schon erstaunlich - das muss sehr zermürbend sein, immer und überall kämpfen zu müssen. Für seine Familie kann es auch nicht einfach sein, er ist ja kaum zuhause.
Im Vertrag finde ich Punkt 4.1.7 sehr wichtig - wohl schwer zu erfüllen, aber das ist doch das Gegenstück zur Euthanasie, wenn ich das recht verstehe.
Hoffen wir, dass es nun ruhiger wird und alles besser wird für die Hunde!
Liebe Grüsse
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