PETITION: “Künstler” Abdel Abdessmed will Tiere im Centre Pompidou töten
Am 7. Januar 2013 will der “Künstler” Abdel Abdessmed eine Kuh, ein Kalb, eine Ziege, ein Schwein, ein Schaf und ein Pferd mit einem Hammer erschlagen. Diese “Performance” soll im Centre Pompidou in Paris stattfinden.
Der Text der Petitionsseite:
Abdel Abdessemed stellt am 7. Januar im Centre Pompidoi aus. Sein Programm ist es, ein Schwein, eine Ziege, ein Schaf, eine Kuh, ein Kalb und ein Pferd dort mit einem Vorschlaghammer zu töten.
Das Tier wird dabei an eine Wand gefesselt / befestigt und mit Hammerschlägen zu Tode gebracht. Die Schläge sollen immer wieder fallen, wie eine Wiederholungschleife, mit der Begleitung des gedämpften Sounds von Schläge gegen einen Metalschädel oder irgendein sonstiges Instrument oder ähnlichem.
Wir müssen diese Aktion verhindern. Das ist als “Kunst” nicht akzeptabel, weder was die Seite des Künstlers noch des Kunstpublikums anbetrifft kann dies hingenommen werden.
Tiermord ist keine Kunst. Es ist inhuman so ein Projekt zu untersützen oder durchgehen zu lassen. Solch eine Ausstellung / Performance ist für Tierschützer und Tierrechtler inakzeptabel und wir lehnen diese Form von Kunst” grundsätzlich ab.
Wir bitten Sie unsere Petition zur Verhinderung der Ausstelltung Abessemeds mit zu unterzeichnen und die Information weiter zutragen.
http://www.avaaz.org/fr/petition/Arreter_lexposiotion_Adel_Abdessemed_Je_suis_innocent/?tjEQoab
In der BRD ist das Töten von Tieren nach dem drezeit geltenden Tierschutzgesetz verboten. Wieso gibt es dafür in der EU keine einheitliche Richtlinie was die Gesetzgebung anbetrifft?
“Nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) dürfe niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Zudem sei es verboten, ein Tier zur Schaustellung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden seien. ” Siehe: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20120427.1305.369398.html
§ 3 Absatz 6 Es ist verboten, ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
LG Birgit Wulf
