Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein

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Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein

Postby Shiranja » Wed 14. Sep 2011, 07:20

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Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein


Immer wieder treffen sich Mieter und Vermieter wegen Fragen der Tierhaltung vor Gericht. So auch in Berlin im Jahre 2004, als ein Mieter in seine Wohnungstür eine Katzenklappe eingebaut hatte, damit seine Katze jederzeit ins Treppenhaus und von dort weiter nach draußen konnte. Er hatte jedoch den Vermieter vorher nicht um Erlaubnis gefragt. Nachdem der Vermieter den Mieter erfolglos aufgefordert hatte, die Klappe zu entfernen, kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos und erhob Räumungsklage. Das Amtsgericht Schöneberg wies die Räumungsklage ab und gab dem Mieter zunächst Recht, da allein der Einbau einer Katzenklappe für eine Kündigung nicht ausreiche. Der Vermieter habe allenfalls ein Recht auf Schadensersatz wegen der beschädigten Wohnungstür.

Gegen dieses Urteil legte der Vermieter Berufung ein, so dass das Landgericht Berlin abschließend über den Fall zu entscheiden hatte. Die Richter des Landgerichts waren anderer Meinung als das Amtsgericht und gaben dem Vermieter Recht.

Zur Begründung führten sie an, dass die Katzenklappe vom Treppenhaus aus zu sehen sei und daher eine optische Beeinträchtigung darstelle. Weder diese, noch die erhebliche Beschädigung der Wohnungstür, noch - mit Rücksicht auf die anderen Mieter - den unkontrollierten Aufenthalt von Haustieren im Treppenhaus müsse der Vermieter hinnehmen (LG Berlin, Az. 63 S 199/04).

Im Ergebnis hat dem Mieter der unbedachte Einbau einer Katzenklappe die fristlose Kündigung seines Mietvertrages und eine Räumungsklage eingebracht. Neben den Gerichts- und Anwaltskosten für das Berufungsverfahren schuldete er dem Vermieter Schadensersatz für die Beschädigung der Wohnungstür.

Daher rät Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht: "Ganz egal, ob es sich z.B. um die Entscheidung handelt, eine Katze in einer Mietwohnung zu halten, ein Katzennetz auf dem Balkon anzubringen oder eine Katzenklappe einzubauen, sollten Mieter dies immer vorab mit dem Vermieter klären und sich seine Erlaubnis zur Sicherheit schriftlich geben lassen."


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Re: Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein

Postby Udo » Wed 14. Sep 2011, 16:48

Sehr zum Glück habe ich bei meinem Vermieter "Narrenfreiheit" was Tiere und bauliche Maßnahmen innerhalb der Wohnung betreffen. Aber mal ehrlich, wer ist so blöd und lässt sich in die Türe einer herkömmlichen Mietswohnung ein Katzenklappe einbauen?
Ganz davon abgesehen, wo soll die Katze dann hin? Der Ärger mit Mitmietern ist vorprogrammiert, wenn die Mulle mal in der falschen Wohnung landet.
Der Vermieter hat dem Mieter wohl klar gemacht, das diese Katzenklappe weg muß und die Eingangstüre in den alten Zustand versetzt werden muß. Wenn der Mieter das nicht einsieht hat er Pech gehabt. Ich denke der Vermieter ist voll im Recht und das Urteil geht in Ordnung.

Wie gesagt, wie blöd muß man sein.......?
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Re: Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein

Postby 354Ute » Thu 15. Sep 2011, 08:19

Freunde von uns hatten mal eine Wohnung an solch inteligenten
Menschen vermietet.

Der Mieter hat tatsächlich aus ALLEN Innentüren ganz talentfrei
mit der Stichsäge in der unteren Ecke die Türen ausgesägt.
Damit die Katzen auch in jedes Zimmer konnten.

Wir waren alle geschockt als die ausgezogen sind, sowas hatte
ich auch noch nie gesehen.
Sie mussten den Schaden ersetzten, aber das war ein Ärger.

Leute gibts, da fällt einem nix mehr ein !!
Liebe Grüße aus dem Rheinland
Ute und Martin mit Emma, Nele, Finn, Theo und Rudi


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