by Constanze Haag » Wed 31. Jul 2013, 13:32
@eva - in dem fall hat er das mit dem §11 gegenüber anja gäußert.
der §11 des tierschutzgesetzes ist ja sehr umfangreich, er führt ja einige situationen auf, wo es heißt, dass man in dem fall eine behördliche genehmigung benötigt und eine entsprechende sachkunde nachweisen muss. man hat ja eine zeit lang versucht, von den pflegestellen zu verlangen, dass sie sachkunde und behördliche genehmigung für das halten von tieren in einer tierheimähnlichen einrichtung benötigen. jede pflegestelle - so wollte man das damals auslegen. auf diese sache beziehen sich einige amtsvets noch immer gern, aber das ist ja längst vom tisch. ob ihm das jetzt wirklich nicht klar war oder ob er einfach mal n bisschen territorialverhalten zeigen wollte, sei mal dahingestellt. jedenfalls hat anja ihm da schnell den wind aus den segeln genommen.
was er mit "nächstes jahr" meinte, war dann halt die erweiterung des §11 - nämlich dass man, auch wenn man in einem anderen bereich schon eine sachkunde abgelegt hat, für das halten von vermittlungshunden aus dem ausland eine extra-genehmigung braucht. das bedeutet natürlich, dass alle, die bereits eine sachkunde nach irgendeinem teil von §11 abgelegt haben, nochmal extra auflagen erfüllen müssen. der, ich nenne ihn mal "alte" §11 ist also dann nix mehr wert.
davon, dass pflegestellen allerdings eine extra behördliche genehmigung benötigen, wenn sie einen hund aus dem ausland in pflege nehmen, steht in der neuen ergänzung des §11 ja gar nichts. da geht es ums einführen und vermitteln und das macht nicht die pflegestelle. insofern glaube ich auch nicht, dass es dazu kommen wird, dass eine pflegestelle da eine genehmigung benötigen wird. aber es wird dazu kommen, dass vereine sie benötigen, da bin ich mir sicher.
ich würde dir jetzt gerne schreiben, wie sich welcher amtsvet bezüglich der neuerungen geäußert hat. der punkt ist aber, dass es bisher noch jeder, mit dem ich telefoniert habe, anders dargelegt hat. ich denke, sie werden darauf warten, bis es einen behördlichen leitfaden zur umsetzung dieser neuerung geben wird. so läuft das ja eigentlich meistens. es gibt einerseits die gesetze und verordnungen, aber dann gibt es für die beamten auch immer nochmal solche leitfäden, wie man das nun in der praxis anzuwenden hat.
da es auch hier im thread wieder den durchaus richtigen hinweis gegeben hat, dass diese dinge vom grundsatz her ja wichtig sind, um tierschutzwidrige transporte und verstöße gegen tierseuchenrecht usw zu verhindern sage ich es nochmal ganz deutlich im namen von BP:
wir sind absolut dafür, dass es klare bestimmungen gibt, die dafür sorgen, dass organisationen beim import von tieren sorgfalt walten lassen müssen und dass tierquälerische transporte und verantwortungslose hundeverschieberei verhindert werden können!
ich denke, darüber sind wir uns hier aber auch schon lange klar und einig.
enttäuschend finde ich, dass wir in der letzten zeit immer wieder die erfahrung machen mussten, dass man pauschal einfach in einen topf geworfen wird, dass es häufig nicht zu einem echten gespräch kommt, sondern man sich einfach der gebetsmühlenartigen wiederholungen der klassischen pauschalurteile gegenüber auslandshunden gegenübersieht, dass unsere argumente maximal ausgehalten, nicht aber wirklich angehört und überdacht werden, dass man behandelt wird wie ein kleines kind, welches halt mal aus mitleid kleine süße hundchen retten möchte.
am schlimmsten finde ich, dass es einem bewusst erschwert wird, klare vorgaben einzuhalten, weil vorgaben unterschiedlich und willkürlich dargestellt werden und es auch keine übersichtliche und komprimierte darstellung der vorgaben gibt. wer heute als anfänger in den bereich kommt, der findet alleine die wichtigen informationen überhaupt nicht, er bekommt sie in der regel von seinem amt auch nicht wirklich umfassend und klar mitgeteilt und er wird fast schon dazu gezwungen, fehler zu machen.
kleiner aussflug: ich kann hier mal ein kleines beispiel aus unserer vergangenheit anführen. in den einfuhrbestimmungen stand unter anderem immer, dass der hund einen mikrochip braucht. weiß jeder. gut. im pass gibt es eine stelle, wo das datum der chipsetzung eingetragen wird. irgendwann gab es eine kleine änderung, der chip musste nun entweder an irgendeinem tag vor der ersten tollwutimpfung oder spätestens am tag der tollwutimpfung gesetzt worden sein. diese änderung wurde in einem behördlichen informationsschreiben den veterinärbehörden mitgeteilt. es stand aber noch lange nicht öffentlich irgendwo zu lesen, auch nicht auf der hp des landwirtschaftsministeriums. woher sollte man es also wissen. klar passierte es dann, dass wir unwissend diesen fehler begangen haben und auch weiter hunde dabei hatten, die eben schon vor der chipsetzung gegen tollwut geimpft worden waren. dies entdeckte eine amtsveterinärin in der nähe von wilhelmshafen, als sie ein kleines th, welches hunde von uns hatte, kontrollierte. sie machte ein riesen fass auf. sie nahm diesen mangel zum anlass, die pässe und impfungen komplett anzuzweifeln. die hunde wurden unter quarantäne gestellt, sie mussten komplett neu geimpft werden, es musste eine tollwuttiterbestimmung durchgeführt werden (obwohl rumänien da schon EU war). wohlgemerkt musste erst neu geimpft und dann ein paar wochen gewartet werden für die titerbestimmung. dabei hätte eine sofortige titerbestimmung ja die bereits in rumänien durchgeführte impfung bestätigt. so wurde es aber noch teurer für uns, weil wir natürlich den ganzen vorgang bezahlen mussten, ist ja klar. und außerdem mussten wir eine strafe wegen des verstoßes gegen die tierseuchenrechtlichen bestimmungen beim verbringen von hunden innerhalb der EU bezahlen. und erst viele viele wochen später war die neuerung mit dem chipdatum mal irgendwo zugänglich gemacht worden.
und wieder in der gegenwart weiter: auch ganz schlimm finde ich, dass ich bisher noch in keinem gespräch das gefühl hatte, dass man sich dafür interessiert, wie wir arbeiten. ich wurde noch nie gefragt, wie unser impfschema aussieht. noch nie gefragt, wie wir diese daten erfassen. noch nie gefragt, wie wir über die weitergabe der tiere buch führen. noch nie gefragt, welches transportunternehmen wir beauftragen. noch nie gefragt, welche arbeit wir vor ort machen (kastrationen usw). sprich, es hat sich noch nie jemand dafür interessiert, ob wir eine seriöse organisation sind oder ob ich lieschen müller mit naivem welpenrettungssymdrom. ich wurde einfach generell behandelt, als sei ich dieses lieschen müller. und wenn ich dann versucht habe, von mir aus die arbeit von brunopet transparent zu machen, hat man schnell gemerkt, dass mir gar nicht zugehört wird.
naja, was solls, es gibt ja auch ein paar nette und kompetente amtsmenschen. das muss man sich immer wieder sagen. und ich denke auch, dass bianca mit ihrem optimismus recht behält. langfristig wird es uns nutzen, dass wir jetzt öfter mal kontrolliert werden, denn es wird dabei ja nur zutage kommen, dass alles gepasst hat und dass wir keine doofis sind, sondern unser handwerk verstehen. und auch wenn ich hier manchmal etwas sarkastisch klinge, bin ich natürlich an einer guten zusammenarbeit mit den behörden sehr interessiert und verhalte mich entsprechend. ich möchte euch aber hier gerne immer mal wieder an dem zirkus teilhaben lassen, denn es ist ja ein nicht gerade kleiner teil unserer arbeit und macht inzwischen schon einen echten zeitaufwand her.
unser plan für nächstes jahr übrigens: wir werden den antrag auf genehmigung für die einfuhr und vermittlung von hunden aus dem ausland natürlich stellen. wir werden uns dabei aber von vorneherein anwaltliche unterstützung suchen, um zu vermeiden, dass wir willkürlichen auflagekatalogen zum opfer fallen (ich erinnere an die aussage meines hier für meinen wohnort zuständigen vets "ich werde die messlatte so hoch legen, dass sie sie nicht erreichen können"). der anwalt wird bp leider etwas kosten, das ist klar, aber wir sind leider davon überzeugt, dass wir ihn brauchen werden.
außerdem werden wir wirklich versuchen, so eine art auffangstation in deutschland zu finden. damit meine ich kein th, sondern erstmal nur ein gelände mit einfachen unterbringungsmöglichkeiten, wo die hunde ankommen und ggf ein zwei tage bleiben können (falls das vet-amt eine kontrolle durchführen will). es soll aber keine tierhalteeinrichtung werden. dies hat einfach den vorteil, dass man sich dann nur mit dem für diesen ort zuständigen amt zusammenarbeiten muss und nicht, wie im moment, mit 5-6 verschiedenen, je nachdem, wo die hunde aussteigen, von denen wieder jeder was anderes sagt. wir denken, dass es schon wichtig ist, ein festes zuständiges amt zu haben, wo man uns und unsere arbeit dann auch kennt und eine gut zusammenarbeit möglich ist.
Liebe Grüße von Conny mit dem Hundevolk Ida, Tanika, Luna, mit den Samtpfoten Tau, Koks, Möbius und Leni
(und mit Pauline, Fussel, Sol, dem sprechenden Hut, Burgfräulein Bö, Jule, Taimi und Taiba, die eine wundervolle Spur in unseren Herzen hinterlassen haben)