Juristisches Nachspiel des im März 2012 verunglückten Welpen

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Juristisches Nachspiel des im März 2012 verunglückten Welpen

Postby Shiranja » Tue 5. Aug 2014, 19:17

TASSO-Newsletter:

Juristisches Nachspiel des im März 2012 verunglückten Welpentransports:
Händler muss rund 21.000 Euro zahlen


Am 1. März 2012 kam es auf der Autobahn A 61 bei Schifferstadt auf regennasser Fahrbahn zu einem Unfall mit einem Kleintransporter, der 113 Welpen in Gitterboxen geladen hatte, die von der Slowakei an Händler in Belgien zum Weiterverkauf verbracht werden sollten.

Das hinzugerufene Veterinäramt stellte fest, dass einige Hunde verletzt und schwer krank waren. Auch bestand der Verdacht, dass die notwendigen Tollwutimpfungen der Hunde nicht ausreichend durchgeführt worden waren. Aufgrund dessen verfügte das Veterinäramt, dass die Welpen nicht weitertransportiert werden durften und auf vier Tierheime in der Umgebung verteilt wurden, wo sie unter Quarantäne gehalten und versorgt werden mussten, bis sie letztlich vermittelt werden konnten.

Nachdem der Händler diese Verfügung des Veterinäramtes vier Tage später schriftlich erhielt, erklärte er noch am selben Tag, dass er auf sämtliche Besitz- und Eigentumsansprüche an den Welpen verzichte und gab sie somit frei.

Da die Welpen jedoch bereits seit mehreren Tagen in den Tierheimen kostenpflichtig versorgt werden mussten, stellte die Behörde ihm die bis zur Freigabeerklärung entstandenen Kosten in Höhe von 21.154,58 Euro in Rechnung. Sowohl gegen diesen Kostenbescheid als auch gegen die Verfügung des verbotenen Weitertransports legte der slowakische Händler über einen österreichischen Rechtsanwalt fristgerecht Widerspruch ein. Da sein Widerspruch jedoch per Widerspruchsbescheid abgelehnt wurde, versuchte er nun wiederum gegen diesen Widerspruchsbescheid eine Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße zu erheben.

Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) schreibt für die Erhebung einer Anfechtungsklage eine Frist von einen Monat nach Zugang des Bescheides, den man anfechten möchte, vor. Der österreichische Anwalt hielt diese Frist allerdings nicht ein und reichte erst drei Tage nach Fristablauf die Anfechtungsklage ein. Das Verwaltungsgericht wies die verspätete Klage daher als unzulässig ab. Hiergegen legte der Händler über seinen Anwalt zwar Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz ein, verlor jedoch auch dort, sodass beide Bescheide nun rechtskräftig sind und der Händler nicht nur die 21.154,58 Euro, sondern auch die Kosten der beiden verlorenen Gerichtsverfahren zahlen muss (Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz, vom 08.07.2014, Az. 6 A 10085/14.OVG).

Immer noch werden jährlich mehr als 100.000 Hundewelpen aus unseriöser Zucht nach Deutschland transportiert und gutgläubigen Käufern in Zeitungsanzeigen und besonders im Internet zu Schnäppchenpreisen angeboten. Die meisten sind krank, viele sterben bereits nach wenigen Wochen bei den Käufern. Je mehr Menschen davon wissen, desto leichter ist es, diesen illegalen Welpenhandel einzudämmen. Deshalb bitten wir Sie: Unterstützen Sie unsere Aufklärungskampagne „Wühltischwelpen – nein danke!“ und bestellen Sie unser kostenloses Informationsmaterial zum Auslegen, Weitergeben und Verteilen. http://www.tasso.net/Wuehltischwelpen


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Re: Juristisches Nachspiel des im März 2012 verunglückten We

Postby Sigrid » Tue 5. Aug 2014, 22:13

Immerhin! ... wer weiß was geworden wäre, wenn er die Fristen eingehalten hätte.

113 Welpen x 300,- € = 33.900,- € ... bei der nächsten Fahrt hat er das wieder raus :cry:
Viele Grüße,
Sigrid mit Barnaby (Zlato) und Marla (Frida)
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Re: Juristisches Nachspiel des im März 2012 verunglückten We

Postby Briska » Wed 20. Aug 2014, 14:38

Tasso Newsletter aktuell:

Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. warnt vor Betrügern, die derzeit versuchen, Geld mit der Rückvermittlung vermisster Tiere zu machen.

Die Betrüger agieren gerissen: Unter dem Namen TASSO e.V., einer gefälschten TASSO-zugehörigen E-Mail-Adresse sowie der TASSO-Notrufnummer melden sich die Abzocker bei Menschen, die ihr Tier als vermisst gemeldet haben. Sie behaupten, es gefunden zu haben und bieten dem überglücklichen Besitzer die Rückführung an – gegen Bezahlung. Zuletzt erhielt ein Tierbesitzer in Büttelborn einen Anruf, dass sein Tier in Frankfurt am Main gefunden worden sei und sollte für die Übergabe des Tieres 74 Euro bezahlen. Er fiel zum Glück nicht auf den Betrug herein, sondern informierte sofort TASSO. Philip McCreight, Leiter von TASSO, sagt: „Ganz eindeutig ist es Abzocke, wenn die Tierrückvermittlung Geld kosten soll. TASSO arbeitet so nicht – unsere Services sind alle für den Tierhalter kostenlos.“

Die Abzocker gehen in der Regel wie folgt vor: Im Internet durchsuchen sie systematisch Suchmeldungen zu vermissten Tieren, in denen private Kontaktdaten insbesondere Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der Halter angegeben sind. Unter gefälschten Telefonnummern und E-Mails kontaktieren Sie den Betroffenen und geben vor, im Auftrag von Tierkliniken, Tierheimen, Rechtsanwälten o. ä. anzurufen, zu denen das Tier gebracht worden sei. Der Halter könne es dort gegen eine Gebühr abholen oder es wird behauptet, das Tier sei verletzt und man müsse erst einmal Behandlungskosten erstatten, wenn man sein Tier zurückhaben möchte. Besonders auffällig: Die Anrufer wollen das Geld vorab. Wer darauf eingeht, sieht sein Geld nie wieder und das Tier bleibt auch weiterhin verschwunden.

Was können Sie tun?

Erstatten Sie sofort Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Diese Machenschaften sind strafbar
Wichtig: Niemals die eigenen Kontakt- und Adressdaten öffentlich auf Online-Plattformen wie Facebook, im Internet oder auf ausgehängten Suchplakaten angeben! Wird das eigene Tier vermisst, dann unbedingt die Suchmeldung an TASSO weitergeben. Dort ist Ihre Suchmeldung anonymisiert, und die Abzocker haben keine Chance. Sollte Ihr Tier gefunden werden, stellt TASSO den Kontakt zwischen Finder und Halter her, so dass keine persönlichen Daten herausgegeben werden müssen.
Wer bereits eine Suchmeldung im Internet mit persönlichen Daten veröffentlicht hat, sollte diese löschen und durch eine anonymisierte Suchmeldung von TASSO ersetzen.
Alternativ dazu können bei TASSO Suchplakate mit eingedruckter anonymer Suchmeldungs-Nummer und TASSO-Notrufnummer kostenfrei bestellt werden.
Wenn ein Anrufer Sie auffordert Geld zu zahlen, damit Sie Ihr Tier wiederbekommen, können Sie von einem Betrugsversuch ausgehen.
Liebe Grüße

Ulrike

(mit den kleinen Rumäninnen Roya und Elli (Najima) und Briska auf der anderen Seite der Regenbogenbrücke...)
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Re: Juristisches Nachspiel des im März 2012 verunglückten We

Postby Elora » Thu 21. Aug 2014, 12:42

Wahnsinn, was Leuten alles einfällt um andere abzuzocken.
Und dann noch bei einem so emotionalen Thema. Da gibt es sicher viele die erstmal drauf reinfallen.
:evil:
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