Versicherung beim Gassigehen

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Versicherung beim Gassigehen

Postby Sammy01 » Fri 2. Nov 2007, 12:49

Hallo zusammen,
ich hätte da mal wieder ne Frage.
Ich gehe für ein paar Freundinnen die berufstätig sind regelmäßig mit ihren Hunden spazieren. Wie ist das denn versicherungstechnisch, wenn unterwegs was mit den Hunden passiert, sie z.B. ne Beißerei haben oder sowas in der Richtung. Müsste das dann die Haftpflicht von den Hundebesitzern selbst oder meine übernehmen?
Würde das nämlich gerne auch für andere anbieten(als Gassigänger auf Gegenseitigkeit)und müsste da dann wissen, wer haftet im Falle des Falles!

Danke schon im Vorraus für Eure Antworten!
Wenn wir behaupten, der beste Freund des Hundes zu sein, müssen wir die Art von Freund sein, die wir selbst gerne hätten.
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Ein Leben ohne Hund ist ein Irrtum.
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Postby Shiranja » Fri 2. Nov 2007, 13:10

Das hängt u.a. von den Klauseln in der Haftpflicht ab, bei uns z.B. steht in der Haftpflicht drin, dass auch andere Leute mit den Hunden Gassi gehen dürfen. Aber ich würde da einfach mal bei einem Versicherungsvertreter anrufen, der kennt sich da bestimmt am besten aus.
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Postby Barrie Jago » Fri 2. Nov 2007, 13:25

Dabei ist zu bedenken, daß mündliche Absprachen mit dem Vertreter keine Rechtsgültigkeit haben....weiß ich von den Fragen im Bereich der Pferdeversicherungen.
Wenn nix entsprechendes im Versicherungsvertrag steht, laß es dir unbedingt von der Zentrale, praktisch als Vertragsergänzung, schriftlich geben.
Ilona
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Postby Shiranja » Fri 2. Nov 2007, 14:29

genau es muss wirklich als zusatztext drinstehen!!
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Postby Meffy » Fri 2. Nov 2007, 22:38

"Hüten durch dritte Personen" heisst das glaube ich.
Liebe Grüße,
Meli

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Postby Anja Schmidkunz » Sat 3. Nov 2007, 01:18

Ist aber eigentlich überall in den Haftpflicht-Verträgen automatisch mit drin, das die Versicherung des Hundes haftet, auch wenn dieser mit jemanden anderen als des Besitzers unterwegs ist !
Denn wenn was passiert (egal ob Beisserei, oder Auto-Unfall...), dann geht das ja in der Regel auch vom versicherten Objekt aus (also der Hund), und nicht von dem, der am anderen Ende der Leine hängt...!
Bei einer Klopperei, bzw. Beisserei zwischen den Gassi-FÜHRERN :lol: allerdings, haftet dann die jeweilige private Haftpflicht-Vers. sofern man eine hat...! :lol:
Kleine dicke oder große lange Hunde und kleine dünne, langhaarige oder dicke kurzhaarige sollten nicht nach 21 Uhr, langohrige dicke,
kurzohrige dünne und Hunde zwischen zwei und acht Jahren nur unter
ärztlicher Aufsicht fernsehen.
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